ALTEN- UND KRANKENPFLEGE

Professionelle Pflege mit Herz.

Alten- und Krankenpflege

Als Familienunternehmen unterstützen wir in Herten und Umgebung seit vielen Jahren Senioren und deren Angehörige in Ihrer häuslichen Umgebung. Wir ermöglichen es Ihnen so in Ihrer vertrauten Umgebung alt zu werden und gleichzeitig optimal versorgt zu sein. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben, wenn Sie als Angehörige eine Auszeit brauchen?

Unser Pflegeleitbild : Jeder Mensch hat eine individuelle Persönlichkeit. Deshalb gehört zur Pflege mehr als nur die bestmögliche Versorgung:

  • Individuelle Pflege

  • Selbstständigkeit fördern und erhalten

  • Privatsphäre wahren

  • Vertrauensvoller und respektvoller Umgang

  • Persönliche Kommunikation

Grund- & Körperpflege

Im Rahmen der Grundpflege (SGB XI) bieten wir alle Leistungen im Zusammenhang mit der Körperpflege, der Ernährung & der Mobilität an. Sobald Ihnen eine der Pflegestufen zugesprochen wurde, haben Sie Anspruch auf die Übernahme von Kosten für diese Leistungen durch die Krankenkasse. Die Höhe der Kosten, die übernommen werden hängt dann vom jeweiligen Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 1 haben Sie ab 2025 Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 können Sie zum Beispiel einen Alltagsbegleiter für Gespräche, Spaziergänge und Einkäufe,
oder eine Haushaltshilfe bezahlen, die ihnen beim Putzen der Wohnung oder beschwerlichen Hausarbeiten hilft. Außerdem können Sie in der Höhe von 131 € Sachleistungen eines Pflegedienstes z.B. für die Körperpflege in Anspruch nehmen.

Mit Pflegegrad 2 können Sie die Leistungen eines Pflegedienst (Sachleistungen) in Höhe von 796 € in Anspruch nehmen. Personen mit Pflegegrad 3 haben 1.497 € zur Verfügung. Im Pflegegrad 4 steigt der Anspruch dann auf 1.859 € pro Monat. Der höchstmögliche Anspruch mit dem Pflegegrad 5 beträgt 2.299 €.

Die nächste reguläre Erhöhung soll zum Jahresbeginn 2028 stattfinden.

Als Budget für eine Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget in Höhe von 1.685 € zur Verfügung. Für die Verhinderungspflege kann ebenfalls ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden.

Eine detaillierte Übersicht der Leistungen, inklusive der Zusatzansprüche für z.B. Verhinderungspflege und Betreuungsleistungen, finden Sie hier…

Gerne beraten wir Sie auch persönlich in unserem Büro oder telefonisch.

Zum Leistungsumfang der Grund- und Körperpflege gehört u.a. Folgendes:

  • Waschen, Duschen, Baden

  • An- und Auskleiden

  • Nahrungsaufnahme und Zubereitung

  • Sondenernährung

  • Mobilisation

Gesundheitspflege

Wir erbringen sämtliche Leistungen der sogenannten Behandlungspflege (SGB V). Nach ärztlicher Anordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die hierfür anfallenden Kosten vollständig. Neben regelmäßigen Vorbereitung und Verabreichung wichtiger Medikamente, der Blutdruck- und Blutzuckermessung übernehmen wir auch die komplette Wundversorgung z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Darüber hinaus gehören die Verabreichung von Sondennahrung bei liegender Magensonde, die parenterale Ernährung und Stoma Versorgung sowie die Ein- und Ausfuhrkontrollen zu unserem Leistungsumfang.

Zum Leistungsumfang der Gesundheitspflege gehört u.a. Folgendes:

  • Medikamentengabe

  • PEG – & Stomaversorgung

  • Blutzucker- & Blutdruckmessung

  • Katheterpflege

  • Infusionen & Injektionen

  • und vieles mehr…

Kompetente Beratung

Wir beraten Sie gerne umfassend zu allen Themen rund um das Thema Pflege. Vereinbaren Sie Ihren völlig unabhängigen Termin mit unseren Pflegeexperten.

Ansprechpartner

Susanne Greiveldinger
Pflegedienstleitung Altenpflege
Telefon: 0209 / 972 9666-12
E-Mail: info@pflege-tripp.de

Bürozeiten

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Mo. – Do.   13:30 – 16:00 Uhr

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