Hinweisgeberformular
Hinweisgeberformular
Hinweise zur Meldung über Verstöße:
- Alle MitarbeiterInnen sowie unsere Kunden und Lieferanten sind berechtigt Meldungen abzugeben.
- Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation zu Ihrer Person ermöglichen. Die Aufklärung eines Verstoßes kann jedoch gegebenenfalls effektiver erfolgen, wenn Sie Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als gegenüber der Ombudsperson und den gegebenenfalls einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können zum Beispiel bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
- Lediglich die Ombudsperson erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet alle weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nicht befugte MitarbeiterInnen des Unternehmens erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
- Das Hinweisgebersystem bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Verhaltensregeln und Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
- Bitte geben Sie nur Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies unter Umständen eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihre bitte Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
- Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie umgehend eine Empfangsbestätigung und innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen). Dies natürlich nur sofern Sie eine Kontaktmöglichkeit angegeben haben. Sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstatus per E-Mail informiert.